Informationen zum Corona Virus und Beantragung von Hilfen in Sachsen-Anhalt


Rundmail des WBV Sachsen-Anhalt vom 02.04.2020

Logo Rundmail Waldbesitzerverband Sachsen-Anhalt e. V.

Aktuelle Informationen für unsere Mitglieder


Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Mitglieder,

mit der folgenden Rundmail wollen wir die aktuellen Informationen zur Corona-Krise in Sachsen-Anhalt und auf Bundesebene zusammenfassend darstellen.
Soforthilfen in Sachsen-Anhalt können bereits bis zum Stichtag am 31.05.2020 bei der Investitionsbank beantragt werden.

Die Antragsunterlagen finden Sie unter folgendem Link:

Corona-Soforthilfe_Antrag

Kontakt:

Investitionsbank Sachsen-Anhalt kostenfrei über die Hotline: 0800 56 007 57

Sachsen-Anhalt stellt bis zu 150 Millionen Euro Soforthilfen für die Wirtschaft zur Verfügung

Das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung erlässt zur Umsetzung der Hilfen, im Einvernehmen mit dem Ministerium der Finanzen und nach Anhörung des Landesrechnungshofes des Landes Sachsen-Anhalt folgende Richtlinie:

Corona-Soforthilfe_Richtlinie_LSA

Darin werden unter anderem die Obergrenzen für mögliche Hilfeleistungen festgesetzt. Diese seien nachfolgend herausgestellt.

Unternehmen mit

  • bis zu 5 Mitarbeitern erhalten bis zu 9.000 Euro,
  • 6 bis 10 Mitarbeitern bis zu 15.000 Euro,
  • 11 bis 25 Mitarbeitern bis zu 20.000 Euro,
  • 26 bis 50 Mitarbeitern bis zu 25.000 Euro.

Anträge für Stundungen, Aussetzungen und mehr

Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt unterstützt im Auftrag des Landes Sachsen-Anhalt ihre von der CORONA-Krise betroffenen Kunden der gewerblichen Wirtschaft sowie auch ihre Privatkunden mit folgenden Maßnahmen:

  • Stundungen
  • Vollstreckungsaufschub
  • Instrumenten für den Insolvenzfall

MEHR ERFAHREN

Fördermittel für Liquiditätsengpässe aufgrund der Corona-Situation

Über Ihre Hausbank können Sie auch die Bundeshilfen der KfW beantragen. Mehr dazu finden Sie im Internetauftritt der KfW.

Kurzarbeitergeld

Wenn Unternehmen aufgrund der weltweiten Krankheitsfälle durch das Corona-Virus Kurzarbeit anordnen und es dadurch zu Entgeltausfällen kommt, können betroffene Beschäftigte Kurzarbeitergeld erhalten. Diese Leistung muss vom Arbeitgeber bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden.
Mehr Informationen finden Sie hier: www.arbeitsagentur.de/news/kurzarbeit-wegen-corona-virus

Verdienstausfall durch Coronavirus

Bei Verdienstausfällen aufgrund angeordneter Schutzmaßnahmen des Gesundheitsamtes nach Infektionsschutzgesetz (z.B. Quarantäne im Zusammenhang mit Coronavirus) können Sie Verdienstausfallentschädigung beantragen.

Mehr Informationen zum Verdienstausfall bedingt durch Krankheiten und den Antrag auf Verdienstausfällentschädigung finden Sie auf der Internetseite des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt.

Intitiativen auf Bundesebene

Die Bundesregierung hat ein beispielloses Hilfspaket verabschiedet, mit dem sie Unternehmen, Selbständige, Familien und Beschäftigte in der aktuellen Krise unterstützt. Das Bundeskabinett beschloss mehrere Rettungsschirme und umfangreiche Rechtsänderungen. Insgesamt umfasst das Paket 750 Milliarden Euro. (AGDW)


Arbeitskräftemangel bei Frühjahrspflanzung – AGDW macht sich bei BMEL stark

Die Krise rund um die Corona-Epidemie hat ihre Auswirkungen auch auf die Forstwirtschaft. Aufgrund der hohen Infektionsgefahr und aufgrund von Einreisebeschränkungen für ausländische Arbeitskräfte ist die Wiederbewaldung in Gefahr. Karsten Spinner, kommissarischer AGDW-Geschäftsführer, hat sich daher vergangene Woche an das Bundesministerin für Landwirtschaft und Ernährung (BMEL) gewandt. Er hatte deutlich gemacht, dass die Waldbesitzer in diesem Jahr bei der Wiederbewaldung vor einer Mammutaufgabe stehen. Die Forstbetriebe und die Forstunternehmer werden nur mit einheimischen Arbeitnehmern diese Herausforderung nicht bewältigen können. Das BMEL ist bereits auf entsprechende Forderungen aus der Landwirtschaft und dem Gartenbau eingegangen, die in der bevorstehenden Erntesaison ebenfalls unter dem Arbeitskräftemangel leiden.

Die AGDW fordert nun, folgende Regelungen auch für die Forstwirtschaft gelten zu lassen:

  • Eine Offenhaltung der deutschen Grenzen für Saisonarbeitskräfte sowie die Einführung von Transitregelungen,
  • eine Ausweitung der sozialversicherungsfreien Beschäftigung über 70 Tage hinaus,
  • eine Anhebung der Entgeltgrenze für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung,
  • eine Verbesserung der Hinzuverdienstmöglichkeiten beispielsweise für Arbeitslose, Asylbewerber, für Bezieher von Kurzarbeitergeld oder einer vorzeitigen Altersrente,
  • einen erleichterten Zugang zum Arbeitsmarkt für Arbeitskräfte aus Drittstaaten

Darüber hinaus hatte der Bundesverband der Forstbaumschulen Ende vergangener Woche Alarm geschlagen. Er befürchtet, dass große Mengen wertvollen Pflanzgutes kaputt gehen, da Pflanzungen abgesagt oder Pflanzenlieferungen wieder zurückgeschickt werden.

EilmeldungVDF_Forstplanzen_unter_Corona

Zwei neue Plattformen helfen bei Arbeitsvermittlung in der Forstwirtschaft

Angesichts des Mitarbeitermangels in der Land- und Forstwirtschaft infolge der Coronakrise werden zwei neue Plattformen im Internet eingerichtet. Diese sollen dabei helfen, Betriebe, die Arbeitskräfte suchen, mit Menschen zusammenzubringen, die eine saisonale Beschäftigung ausüben wollen. Eine Plattform www.daslandhilft.de ging am Montag, 23. März, an den Start. Sie wurde vom Bundesverband der Maschinenringe in Kooperation mit dem BMEL sowie mit dem dlv Deutscher Landwirtschaftsverlag initiiert.

Angesprochen werden alle interessierten Personen, die

  • keine Anzeichen einer Corona-Infektion zeigen,
  • nicht zu einer Risikogruppe gehören und
  •  in den letzten 14 Tagen nicht in einem Risikogebiet unterwegs waren.

Die zweite Plattform http://www.ernte-erfolg.de wird zu Ostern starten. Die Forstwirtschaft wird explizit eingebunden. Die AGDW erstellt ein Aufgabenprofil.

Bleiben Sie uns weiterhin gewogen und vor allem gesund!

Ihr

Waldbesitzerverband Sachsen-Anhalt e. V.