WBV Sachsen-Anhalt – Vereinfachung Forstförderung


Rundmail des WBV Sachsen-Anhalt vom 22.03.2021

Waldbesitzerverband

Aktuelle Informationen für unsere Mitglieder

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Mitglieder,

folgende weitere Änderungen, im Bereich der Forstförderung, wurden vom MULE freigegeben, worüber wir Sie informieren möchten. Weitere Vereinfachungen sind noch in Arbeit, aber noch nicht rechtskräftig. Aufgrund der vielschichtigen Änderungen/ Vereinfachungen in der Vergangenheit, sind die Maßnahmen für den Forstbereich zukünftig in einer Reihenfolge sortiert.

WEITERE  ÄNDERUNGEN  UND  VEREINFACHUNGEN  BEI  DER  FÖRDERUNG IM FORSTBEREICH Nr.1/2021

Übersicht

  1. Förderung Waldumbau
  2. Förderung Wegebau

III. Unterstützung der Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse

  1. Förderung des Waldschutzes
  2. Waldumweltmaßnahmen

     Siehe Hinweis

  1. Bodenschutzkalkung

VII. Förderung von Waldbewirtschaftungsplänen

Zu V. HINWEISE  ZUR  FÖRDERUNG  DER  WALDUMWELTMASSNAHMEN

(Richtlinie Waldumweltmaßnahmen vom 28.08.2015, zuletzt geändert durch RdErl. des MULE vom 24.08.2016)

Mittelaufstockung für die Förderung der Waldumweltmaßnahmen

Das zum Antragstichtag des 31.01.2020 überzeichnete Programm der Waldumwelt-maßnahmen (Einmalzahlungen für Biotopbäume, Totholz u.a in Bereichen mit Schutzge-bietsstatus) wurde nunmehr auch auf Drängen des Waldbesitzerverbandes um 4 Mio. EUR ELER-Mittel aufgestockt. Bisher waren in der Maßnahme 2,12 Mio. EUR ELER-Mittel, die alle bis 2020 bewilligt wurden, sodass ohne die Aufstockung keine weiteren Bewilligungen mehr möglich gewesen wären.

 Antragstichtag für 2021

Mit Erlass des MULE vom 12.02.2021, wurde der Antragstichtag einmalig für 2021 auf den 31.03.2021 verschoben.

Der nächste reguläre Antragstichtag ist der 31.01.2022, sowie voraussichtlich nochmal im Herbst 2022. Dann endet die Phase der Bewilligungen in der aktuellen EU-Förderperiode 2014-2020, welche um 2 Jahre bis 2022 verlängert wurde.

Einführung von Prioritätenkriterien

Mit Erlass des MULE vom 12.02.2021 wurden Prioritätenkriterien eingeführt. Das bedeutet, dass wenn die Mittel zu einem Antragstichtag nicht ausreichen sollten, nach einer bestimmten Reihenfolge bewilligt wird:

  1. Anträge vom Vorjahr, die Aufgrund unzureichender Haushaltsmittel nicht bewilligt werden konnten,
  2. Anträge zur Pflege in Waldlebensraumtypen (nach Nr. 2.4 der RL),
  3. Anträge zur zu biotopverbessernde Maßnahmen (nach Nr. 2.5 der RL),
  4. Anträge zu Biotopbäumen (nach Nr. 2.1 der RL),
  5. Anträge zu Totholz (nach Nr. 2.2 der RL),
  6. Anträge auf Nutzungsverzicht (nach Nr. 2.3 der RL).

Bitte lassen Sie sich nicht von diesen Kriterien irritieren und prüfen Sie, bei Vorliegen eines Schutzgebietsstatus, ob ein Antrag vorbereitet und gestellt werden kann. In Anbetracht der umfangreichen Mittelaufstockung werden die Kriterien, wenn überhaupt, erst beim letzten Antragstichtag im Herbst 2022 greifen.

Ausblick

Der Waldbesitzerverband setzt sich bei der aktuell anlaufenden Programmierung der neuen EU-Förderperiode energisch dafür ein, dass es zukünftig einen pauschalen Ausgleich je Hektar und Jahr für die Bewirtschaftungseinschränkungen in Waldgebieten mit Schutzgebietsstatus gibt (NATURA 2000 Ausgleich Forst). Ob dies in der gegenwärtigen politischen Situation gelingt, bleibt ungewiss. Deshalb empfehle ich, nach Möglichkeit, die (noch) vorhandenen Programme so gut es geht zu nutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Gordon Preetz